Dienstgebäude:
Staatsanwaltschaft Mannheim
L 4, 15 und 16
(Hauptgebäude; Verwaltung, Ermittlungsabteilungen 5, 7 und 8)
L 10, 11 und 12
(Nebengebäude; Abteilung 6, Abt. 9, Vollstreckung und Gerichtshilfe)
M 1, 4
(Nebengebäude, Ermittlungsabteilungen 2, 3 und 4)
68161 Mannheim
Postanschrift:
Staatsanwaltschaft Mannheim
68149 Mannheim
Telefon, Fax, e-mail:
Telefon: 0621/292-0
Telefax: 0621/292-7120
eMail: poststelle@stamannheim.justiz.bwl.de
Die Behörde ist zu folgenden Sprechzeiten erreichbar:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 9.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch von 13.30 – 15.30 Uhr
Möchten Sie die sachbearbeitende Staatsanwältin oder den sachbearbeitenden Staatsanwalt persönlich sprechen, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin. Wenn Sie unangemeldet kommen, können Sie nicht sicher sein, die Staatsanwältin oder den Staatsanwalt anzutreffen, da diese häufig den Sitzungsdienst bei den Gerichten wahrnehmen oder aus anderen dienstlichen Gründen nicht anwesend sein können.
Bitte beachten Sie, dass die Staatsanwaltschaft keine Rechtsberatung leisten darf.
Bitte klären Sie bei einer beabsichtigten Vorsprache zuvor ab, in welches Gebäude Sie müssen.
Aus rechtlichen und technischen Gründen ist es noch nicht zulässig, bei einer Justizbehörde per e-mail rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen bzw. Beschwerden einzulegen.
Grundsätzlich können aus Datenschutzgründen auch keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen erteilt werden. Sofern verfahrensbeteiligte Privatpersonen Auskünfte begehren, sind diese – im Regelfall über eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt – schriftlich einzuholen.

